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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Besondere Austrittsarten

Thema

Mutterschafts(Vaterschafts)austritt

Gemäß § 23a Abs 3 AngG können Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes innerhalb der Schutzfrist oder bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes spätestens drei Monate vor dessen Ablauf ihren Austritt erklären.

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