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Dokument-ID: 257191
4 Besondere Austrittsarten
Thema
Mutterschafts(Vaterschafts)austritt
Gemäß § 23a Abs 3 AngG können Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes innerhalb der Schutzfrist oder bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes spätestens drei Monate vor dessen Ablauf ihren Austritt erklären.