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Dokument-ID: 987589
2.3.9 Diäten (Aufwandsersatz)
Definition
Diäten oder Aufwandsersatz dienen der Abdeckung eines finanziellen Aufwandes des Arbeitnehmers. Sie sind daher kein „Entgelt“, weil sie keine Gegenleistung für die Bereitstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers darstellen (RS0058528).