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Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Entgeltpflicht

Der Dienstvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag. Der Arbeitgeber schuldet dem Dienstnehmer für seine Arbeitsleistung ein Entgelt. Es handelt sich dabei um die beiden Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag.

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