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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Entlassung von Schwangeren und Müttern

Entlassungsschutz

Beginn und Dauer

Der Entlassungsschutz für Mütter beginnt mit der Schwangerschaft und endet

  • sofern Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung nicht in Anspruch genommen werden, vier Monate nach der Entbindung (§ 12 Abs 1 MSchG),
  • ansonsten im Regelfall mit der Meldung der Karenz und Dauer bis 4 Wochen nach Ende der Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung.

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