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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung

Unterlassen bzw Verlassen der Arbeit

Ein Angestellte kann entlassen werden, wenn er „ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt“ (§ 27 Z 4 AngG – 2. Tatbestand).

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