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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (Angestellte)

Vertrauensunwürdigkeit

Vertrauensunwürdigkeit liegt vor,

  • wenn der Angestellte eine Handlung oder Unterlassung begeht,
  • die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis
  • den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt,
  • weil dieser befürchten muss,
  • dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde,
  • sodass dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind (Arb 11.182; 12.395).

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