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Dokument-ID: 987525
2.3.2 Fälligkeit des Entgelts
Definition
Es gibt keine Legaldefinition des arbeitsrechtlichenEntgelts. In Abgrenzung zum Aufwandsersatz ist Entgelt neben dem Gehalt (Angestellte) bzw Lohn (Arbeiter) alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Austausch mit dessen Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.