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Dokument-ID: 241445
3.1 Merkmale eines Ferialpraktikums bzw Volontariats
Arten der Ferialarbeit
- Ferialpraktikant: Die Ausbildung des Ferialpraktikanten steht im Vordergrund, er unterliegt keiner Arbeitsverpflichtung und ist auch nicht in die betrieblichen Abläufe eingebunden
- Volontäre: Die Tätigkeit wird zum Erwerb und zur Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Praxis ausgeübt. Wie beim Ferialpraktikanten besteht keine Arbeitsverpflichtung. Der Volontär hat keinen Entgeltanspruch.
- Ferialarbeitnehmer: Diese sind in einem „normalen“ Dienstverhältnis tätig, sie sind zur Arbeitsleistung verpflichtet, in die betriebliche Organisation eingebunden und nach den allgemeinen Bestimmungen (jeweiliger Kollektivvertrag) zu entlohnen.