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Neu Dokument-ID: 896102

Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Geltungsbereich des AZG

Das AZG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Lehrlingen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1 Abs 1 AZG).

Das AZG kommt gem § 1 Abs 2 AZG nicht zur Anwendung auf

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