© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 257692

Maria Brandstetter - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Kündigung mit Zustimmung des Gerichts

Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Kündigungsschutz und können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung (Zustimmung wurde nicht eingeholt oder die Klage auf Zustimmung wurde abgewiesen) ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsratsmitglied dauert unverändert weiter. Das Betriebsratsmitglied hat im Besonderen Anspruch auf die Weiterzahlung des vollen Arbeitsentgelts, das auch dann, wenn es zwischenzeitig nicht gearbeitet hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop