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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7 Kündigung von älteren Arbeitnehmern

Ältere Arbeitnehmer

Als „ältere Arbeitnehmer“ gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.

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