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Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8 Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Befristetes Arbeitsverhältnis

Die Möglichkeit der Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen besteht nur dann, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine spezielle Norm, welche die Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen regelt, existiert nicht.

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