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Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich

Funktion

Der Sozialvergleich findet im Kündigungsanfechtungsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht über Antrag des gekündigten Arbeitnehmers/in statt. Bei Erfolg kann er eine sozial zwar ungerechtfertigte, aber betrieblich notwendige Kündigung des Arbeitnehmers/in noch abwenden.

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