© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 255608

FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Meldevorschriften bei geringfügig Beschäftigten

An- und Abmeldung Sozialversicherung

Der Dienstgeber hat jeden geringfügig Beschäftigten bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (Gebietskrankenkasse am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers) anzumelden. Die Anmeldung des Dienstnehmers erfolgt in zwei Schritten:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop