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Dokument-ID: 987593
2.3.11 Nutzung von Mobil- und Festnetztelefon, PC, Laptop
Allgemeines
Regelmäßig werden Arbeitnehmern Betriebsmittel zur Verfügung gestellt, für die der Arbeitgeber die Kosten trägt. Darf der Arbeitnehmer diese Betriebsmittel auch privat nützen, so stellt diese Nutzungserlaubnis einen nicht-monetären Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar.