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Dokument-ID: 1023162
2.3 Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen
Definition
Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten. Im Gegensatz dazu stehen Vereinbarungen, nach denen das Entgelt des Arbeitnehmers von einem bestimmten eingetretenen Erfolg abhängig sein soll, also zB dem Erfolg seiner Tätigkeit oder dem Erfolg des Unternehmens an sich.