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Dokument-ID: 1134474
2.6.6 Privatnutzung eines (E-)Firmenfahrrads
Höhe Sachbezug
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes (E-)Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezugswert von EUR 0,– anzusetzen.