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Dokument-ID: 987631
2.4.7 Rauchen am Arbeitsplatz
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften über den Nikotinkonsum immer weiter verschärft und werden diese gem § 30 ASchG in dessen Geltungsbereich ab 01.05.2018 auch für die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und Wasserpfeifen im Sinne des TNRSG ausgeweitet.