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Dokument-ID: 248044
2.6.1 Sachbezüge – Einführung
Lohnsteuer
Sachbezüge iSd § 15 EStG liegen vor, wenn dem steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs 3 Z 4 bis 7 EStG zufließen. Lediglich nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (zB Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar. Ebenfalls keine Sachbezüge iSd § 15 EStG liegen vor, wenn dem Arbeitnehmer Hilfsmittel zur Ausübung seines Berufes zur Verfügung gestellt werden (zB Arbeitsschutzausrüstungen wie Sehhilfen bei Bildschirmarbeit aufgrund des ASchG).