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Dokument-ID: 248334
5.2 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Unter Schutzfrist versteht man das Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen vor einer Entbindung und das Beschäftigungsverbot der Arbeitnehmerin nach einer Entbindung. In dieser Zeit darf die Arbeitnehmerin auf keinen Fall beschäftigt werden.