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Dokument-ID: 1023121
2.7.1 Sonderzahlungen, sonstige Bezüge
Definition
Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen (viertel-, halbjährlich, jährlich) wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält. Sonderzahlungen sind entweder durch Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung (Dienstvertrag) geregelt oder können auch freiwillig gewährt werden.