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Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Sozialwidrige Kündigung

Sozialwidrige Kündigung

Sozialwidrig ist eine Kündigung dann, wenn sie wesentliche Interessen von Arbeitnehmern beeinträchtigt. Ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, dann kann diese angefochten werden.

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