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Petra Egger - FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.3 Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht

Mehrarbeit

Mehrarbeit ist nach der gesetzlichen Definition jede Arbeitsleistung, die über die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Stundenanzahl hinaus angeordnet und/oder geleistet wird. Weitere Voraussetzungen für die Leistung von Mehrarbeit sind:

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