© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1046628

Redaktion FORUM Media - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Unternehmens- und Betriebsübergang bzw -auflösung

Definition – Betriebsübergang 

Mit einem Betriebsübergang im Sinne des AVRAG ist jede Art des Überganges eines Unternehmens, eines Betriebes oder eines Unternehmens- bzw Betriebsteiles von einem Betriebsinhaber auf einen anderen Betriebsinhaber gemeint. Dies muss nicht unbedingt ein Eigentümerwechsel sein, auch die Pacht eines Unternehmens oder die Rückgabe eines verpachteten Betriebes kommen in Betracht. Auch ein Inhaberwechsel aufgrund eines Gesetzes, eines Urteils oder eines Bescheides ist vom AVRAG erfasst. Eine Betriebsübergang setzt daher nicht zwingend voraus, dass zwischen altem und neuem Inhaber eine vertragliche Beziehung besteht (OGH 22.8.2012, 9 ObA 144/11h).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop