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Dokument-ID: 1052044
1 Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Grundsätzliches
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten. Der Ablauf des Verfahrens ist im ASGG geregelt. Soweit dieses Gesetz keine separaten Regelungen enthält, gelten auch im Arbeitsrechtsverfahren die Bestimmungen der ZPO.