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Diana Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.8 Vergütung von Diensterfindungen

Definition

Eine Diensterfindung ist die Erfindung eines Arbeitnehmers, wenn sie ihrem Gegenstand nach in das Arbeitsgebiet des Unternehmens, in dem der Dienstnehmer tätig ist, fällt und wenn

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