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FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Verrechnung des Unfallversicherungsbeitrages

Höhe UV-Beitrag

Der Dienstgeber hat für jeden geringfügig Beschäftigten einen Beitrag zur Unfallversicherung (UV-Beitrag) in der Höhe von 1,1 % (ab 01.01.2023) der allgemeinen Beitragsgrundlage zu leisten.

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