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Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Verwarnung

Setzen Arbeitnehmer ein Fehlverhalten, haben Arbeitgeber die Möglichkeit eine Verwarnung auszusprechen. Auf diese Weise soll der Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden, dass er ein Fehlverhalten gesetzt hat. Der Arbeitnehmer soll damit gewarnt werden, dass im Falle einer Wiederholung Konsequenzen drohen. Solche so genannte „schlichte Verwarnungen“ können schriftlich oder mündlich erfolgen. Die erteilte Verwarnung kann in den Personalakt aufgenommen werden.

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