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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.3 Verweis auf Kollektivvertrag

Definition Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits schriftlich abgeschlossen werden (§ 2 ArbVG).

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