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Dokument-ID: 243395
2.1 Zeitlohn
Lohn (bei Arbeitern) bzw Gehalt (bei Angestellten), der nach der Arbeitszeit bemessen ist und den Regelfall der Entlohnung darstellt. Die Festlegung erfolgt grundsätzlich im Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung von Mindestlöhnen und -gehältern laut Kollektivvertrag oder Mindestlohntarif. Lohn bzw Gehalt wird für eine bestimmte Zeiteinheit (meist ein Kalendermonat) der Normalarbeitszeit vereinbart.