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Neu Dokument-ID: 896195

Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung

Eine Gleitzeitvereinbarung hat gem § 4b Abs 3 AZG folgenden zwingenden Mindestinhalt aufzuweisen:

  • Die Dauer der Gleitzeitperiode,
  • den Gleitzeitrahmen,
  • das Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode und
  • Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit.

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