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Dokument-ID: 1023174
2.4.2 SFN-Zuschläge
Lohnsteuer
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei (§ 68 Abs 1 EStG). Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50 % auf EUR 600,– monatlich.