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1.7 Aussetzungsvereinbarung – Kündigung auf Zeit
Aussetzungsvereinbarungen werden gerade in Krisenzeiten als Instrument des Krisenmanagements bei Umsatzeinbußen, Auftragseinbrüchen, etc gerne eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, gleichzeitig soll aber der Arbeitnehmer dem Unternehmen möglichst erhalten und dessen Arbeitskraft für wirtschaftlich bessere Zeiten sozusagen „reserviert“ bleiben. Die Auflösung soll daher nur für eine gewisse Zeit gelten. Sie wird mit der Zusage bzw Vereinbarung verbunden, das Arbeitsverhältnis wieder fortzusetzen. Die Aussetzungsvereinbarung unterscheidet sich von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dadurch, dass die Parteien ein (teilweises) Ruhen der beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis – regelmäßig wohl für eine bestimmte oder doch bestimmbare Zeit – bei Aufrechterhaltung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses vereinbaren (vgl OGH 4 Ob 88/85).