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Dokument-ID: 250436
7.2.2 Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit
Allgemeines
Altersteilzeitgeld gebührt nur unter der Voraussetzung, dass vom antragstellenden Arbeitgeber aufgrund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung ein Lohnausgleich in der in dieser Bestimmung vorgesehenen Höhe geleistet wird (vgl VwGH Ra 2020/08/0042).