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Dokument-ID: 874040
VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr
IV. SCHAUBLÄTTER
| a) | Allgemeines
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| b) | Schreibfelder und ihre Einteilung
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| c) | Angaben auf dem Schaublatt Jedes Schaublatt muss folgende Aufdrucke tragen:
Auf jedem Schaublatt muss außerdem mindestens eine Zeitskala aufgedruckt sein, die ein direktes Ablesen der Uhrzeit im Abstand von 15 Minuten sowie eine einfache Ermittlung der Abschnitte von 5 Minuten ermöglicht. |
| d) | Freier Raum für handschriftliche Eintragungen Auf dem Schaublatt muss Raum für mindestens folgende handschriftliche Eintragungen des Fahrers vorgesehen sein:
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