© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach internet lieferte 209 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (1) Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes (1)
- (4) Gefahrenverhütung Gefahrenverhütung (4)
- (1) Information, Unterweisung, Beteiligung Information, Unterweisung, Beteiligung (1)
- (2) Arbeitsstätten Arbeitsstätten (2)
-
(20)
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel
(20)
- (1) MSV und AM-VO MSV und AM-VO (1)
- (6) Die neue Maschinenprodukteverordnung Die neue Maschinenprodukteverordnung (6)
- (3) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln (3)
- (5) Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz (5)
- (4) Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit (4)
- (6) Arbeitsstoffe Arbeitsstoffe (6)
-
(9)
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
(9)
- (1) Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge (1)
- (1) Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz (1)
- (4) Physikalische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen (4)
- (1) Bildschirmarbeit Bildschirmarbeit (1)
- (1) Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung (1)
- (4) Gesundheitsüberwachung Gesundheitsüberwachung (4)
- (4) Präventivdienste Präventivdienste (4)
- (25) Brandschutz Brandschutz (25)
-
(14)
Themen des Arbeitsschutzes
Themen des Arbeitsschutzes
(14)
- (1) Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis (1)
- (2) Gesunde Raumluft Gesunde Raumluft (2)
- (2) Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen (2)
- (3) Sicherheits- und Gesundheitsmanagement Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (3)
- (3) Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (3)
- (1) Betriebliches Übergangsmanagement Betriebliches Übergangsmanagement (1)
- (1) Materialien Materialien (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)
MODUL A2:
INTERNE FERTIGUNGSKONTROLLE MIT ÜBERWACHTEN DRUCKGERÄTEPRÜFUNGEN IN UNREGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN
1. | Bei der internen Fertigungskontrolle mit Abnahme durch den Hersteller mit über wachten Druckgeräteprüfungen in unregelmäßigen Abständen handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den Z 2, 3, 4 und 5 genannten Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass das betreffende Druckgerät den Anforderungen dieser Verordnung genügt. |
2. | Technische Unterlagen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Anhand dieser Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung des Druckgeräts mit den betreffenden Anfor derungen zu bewerten; sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Druckgeräts zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die technischen Unterlagen enthalten gegebenenfalls zumindest folgende Elemente:
|
3. | Herstellung Der Hersteller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, damit der Fertigungsprozess und seine Überwachung die Übereinstimmung der hergestellten Druckgeräte mit den in Z 2 genannten technischen Unterlagen und mit den auf sie anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung gewährleisten. |
4. | Abnahme und Druckgeräteprüfungen Der Hersteller nimmt eine Abnahme der Druckgeräte vor, die einer Überwachung in Form unangemeldeter Besuche durch die vom Hersteller ausgewählte notifizierte Stelle unterliegt.
Mit diesem Stichprobenverfahren soll ermittelt werden, ob sich der Fertigungsprozess der Druckgeräte innerhalb annehmbarer Grenzen bewegt, um die Konformität der Druckgeräte zu gewährleisten. Bei Nichtkonformität eines oder mehrerer Druckgeräte ergreift die notifizierte Stelle die geeigneten Maßnahmen. |
5. | CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung |
5.1. | Der Hersteller bringt an jedem einzelnen Druckgerät, das die anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung erfüllt, die CE-Kennzeichnung an. |
5.2. | Der Hersteller stellt für ein Modell des Druckgeräts eine schriftliche EU-Konformitätserklärung aus und hält sie zusammen mit den technischen Unterlagen nach dem Inverkehrbringen des Druckgeräts zehn Jahre lang für die nationalen Behörden bereit. Aus der EU-Konformitätserklärung muss hervorgehen, für welches Druckgerät sie ausgestellt wurde. |
6. | Bevollmächtigter Die in Z 5 genannten Pflichten des Herstellers können von seinem Bevollmächtigten in seinem Auftrag und unter seiner Verantwortung erfüllt werden, falls sie im Auftrag festgelegt sind. |