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WEKA (msc) | News | 29.08.2016
„Pokémons“ am Arbeitsplatz?
Der Hype um „Pokémon Go“, mit überwältigenden Spielerzahlen das Handyspiel dieses Jahres, macht auch vor Arbeitsplätzen keinen Halt. Etliche Unternehmen haben Ihren MitarbeiterInnen zum Verzicht geraten – was für und was gegen ein Verbot spricht.
Private Handynutzung am Arbeitsplatz
Der Hype um „Pokémon Go“ ist diesen Sommer gewaltig. Gejagt werden die kleinen Ungeheuer aus den 90er-Jahren nahezu überall: zu Hause, im Park und auch bei der Arbeit. Letzteres kann aus arbeitsrechtlicher Sicht aber schon wegen der privaten Handynutzung ein Problem sein. Ist diese beispielsweise nicht per Betriebsvereinbarung gestattet, darf der/die ArbeitnehmerIn nur für kurze, wichtige Dinge, wie die Vereinbarung eines Arzttermins oder auch Behördenwege, während der Arbeitszeit zum Handy oder Internet greifen – umfangreiches privates Surfen oder Telefonieren ist in den meisten Betrieben unerwünscht oder nicht gestattet. Ein permanentes Missachten eines solchen Verbotes kann in letzter Konsequenz sogar die Kündigung nach sich ziehen.
Datenschutz und Industriespionage
Viele Unternehmen machen sich aber auch aus anderen Gründen sorgen um das „Pokémon-Spiel“. Weil die App auf Ortungsdaten und Kameras von Smartphones zugreift, werden vielfach Informationsschutzrisiken geortet. Grund dafür ist insbesondere die In-App-Funktion, das gefundene „Pokémon“ mittels Kamera vor der realen Umgebung anzeigen und fotografieren zu können. Ein weiteres, konkretes Sicherheitsrisiko ist die hohe Ablenkungsgefahr, die durch das Spielen während der Arbeit entsteht. Im Sinne eines gelebten ArbeitnehmerInnenschutzes sollten Sie Ihre MitarbeiterInnen in diesem Sommer mit dem Thema nicht alleine lassen.
Ermahnung anstatt Verbot
In zahlreichen Firmen und Werken ist „Pokémon Go“ nicht mit den Sicherheitsbestimmungen kompatibel. Trotzdem setzen viele ArbeitgeberInnen nicht auf ein striktes Verbot, sondern auf eine gezielte Information der MitarbeiterInnen. Von einer Ansprache mit allgemeinen Hinweisen und gezielten Aufruf an die MitarbeiterInnen wird sich vor allem eine höhere Akzeptanz und damit eine bessere Wirkung versprochen. In manchen Unternehmen bestehen aber auch universelle Verbote von Handykameras auf dem Werksgelände.