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WEKA (bli) | News | 29.09.2015
Industrieunfallverordnung 2015: Neues Seveso-Recht
Diese neue Verordnung enthält Ergänzungen zu den neuen Seveso-Bestimmungen der Gewerbeordnung. Welche Neuerungen bringt sie für Unternehmen und seit wann müssen Sie die Neuerungen beachten?
Geltungsbereich, Inkrafttreten, betroffene Unternehmen
Die Industrieunfallverordnung 2015 wurde mit BGB. II Nr 229/2015 kundgemacht und ist am 19.8.2015 in Kraft getreten.
Sie gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen unterliegen. (Siehe hierzu auch die News „Inkrafttreten der Seveso-III-Novelle – Betroffene Unternehmen“.)
Betroffene Unternehmen sind Gewerbebetriebe, Dampfkesselanlagen, bergrechtliche Aufbereitungsanlagen und Anlagen auf Flughäfen, die als Seveso-Betriebe gelten.
Sicherheitskonzept und Sicherheitsbericht – Pflichten des Betriebsinhabers
In der Verordnung sind der Inhalt von Sicherheitskonzepten (§ 3) und Sicherheitsberichten (§ 5) festgelegt.
Der Betriebsinhaber hat im Sicherheitskonzept grundsätzliche Festlegungen unter anderen zu Themenbereichen, wie
- Organisation, Ausbildung und Schulung
- Art und Weise der Ermittlung und Bewertung der Risiken von Industrieunfällen
- interne Notfallplanung für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen von Industrieunfällen
zu treffen.
Weiters hat der Betriebsinhaber sowohl den Sicherheitsbericht als auch das Sicherheitskonzept zu überprüfen und zu aktualisieren, wenn geänderte Umstände (Änderungen an der Betriebsanlage) oder neue sicherheitstechnische Erkenntnisse dies erfordern, mindestens jedoch alle fünf Jahre.
Die aktualisierten Teile des Sicherheitsberichtes sind der Behörde unverzüglich zu übermitteln.
Industrieunfall und Meldepflicht
In der Industrieunfallverordnung 2015 ist weiters definiert, wann es sich um einen meldepflichtigen Industrieunfall handelt und welche Informationen eine solche Meldung zu enthalten hat (§ 4). Grundsätzlich kann gesagt werden: Der Betriebsinhaber muss der Behörde Industrieunfälle unverzüglich melden.
Die Vorschrift finden Sie auf dem Portal unter:
Industrieunfallverordnung 2015
Hinweis:
Ausführliche Informationen zum Thema Industrieunfallverordnung 2015 und der Seveso III-Novelle sowie hilfreiche Mustervorlagen finden Sie in unserem Werk „Betriebsanlagenrecht in der Praxis“:
Industrieunfallrecht – welche Anlagen sind betroffen?
Betreiber- und Mitteilungspflichten
Domino-Effekt und Informationsverpflichtung, Unfallmeldung
Gratis-Demodokument für Sie:
Wir haben folgendes Dokument aus dem OnlineBuch „Betriebsanlagenrecht in der Praxis“ für Sie ausgewählt, das Ihnen kostenlos zur Verfügung steht: