© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach arbeitsunfall lieferte 254 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (12) Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes (12)
-
(11)
Gefahrenverhütung
Gefahrenverhütung
(11)
- (1) Allgemeine Arbeitgeberpflichten Allgemeine Arbeitgeberpflichten (1)
- (5) Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung Ermittlung, Beurteilung, Festlegung, Dokumentation – Arbeitsplatzevaluierung (5)
- (1) Koordination, Überlassung Koordination, Überlassung (1)
- (2) Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten Aufzeichnungs-, Melde- und Auflagepflichten (2)
- (2) Safety II – Ein neuer Ansatz für Sicherheit bei der Arbeit Safety II – Ein neuer Ansatz für Sicherheit bei der Arbeit (2)
- (5) Information, Unterweisung, Beteiligung Information, Unterweisung, Beteiligung (5)
- (12) Behörden und Verfahren Behörden und Verfahren (12)
- (5) Arbeitsstätten Arbeitsstätten (5)
-
(8)
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel
(8)
- (1) Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten (1)
- (1) Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen (1)
- (3) Sicherheitskommunikation Sicherheitskommunikation (3)
- (1) Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln (1)
- (1) Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz (1)
-
(42)
Arbeitsstoffe
Arbeitsstoffe
(42)
- (1) Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen (1)
- (12) Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (12)
- (9) Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung (9)
- (7) Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Maßnahmen zur Gefahrenverhütung (7)
- (12) Grenzwerte und Messungen Grenzwerte und Messungen (12)
- (1) Biologische Arbeitsstoffe Biologische Arbeitsstoffe (1)
-
(23)
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
(23)
- (1) Kennzeichnungsverordnung (KennV) Kennzeichnungsverordnung (KennV) (1)
- (2) Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge (2)
- (1) Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz (1)
- (1) Physikalische Einwirkungen Physikalische Einwirkungen (1)
- (6) Sicherheit in Lager und Logistik Sicherheit in Lager und Logistik (6)
- (1) Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten (1)
- (2) Bohrarbeiten Bohrarbeiten (2)
- (9) Ladungssicherung Ladungssicherung (9)
- (2) Gesundheitsüberwachung Gesundheitsüberwachung (2)
- (2) Präventivdienste Präventivdienste (2)
- (16) Brandschutz Brandschutz (16)
-
(7)
Bauarbeiten
Bauarbeiten
(7)
- (1) Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle (1)
- (1) Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG (1)
- (1) Absturz Absturz (1)
- (4) Flüssiggas auf Baustellen Flüssiggas auf Baustellen (4)
-
(10)
Themen des Arbeitsschutzes
Themen des Arbeitsschutzes
(10)
- (2) Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis (2)
- (2) Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung (2)
- (2) Virtual Reality in der Arbeitssicherheit Virtual Reality in der Arbeitssicherheit (2)
- (1) Psychische Erkrankungen Psychische Erkrankungen (1)
- (1) Gesundheit im Betrieb Gesundheit im Betrieb (1)
- (1) Sicherheits- und Gesundheitsmanagement Sicherheits- und Gesundheitsmanagement (1)
- (1) Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1)
- (1) Materialien Materialien (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 1088317
Unterabschnitt 23g
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
Unterabschnitt 23g
Allgemeine Befugnisse der Arbeitnehmerschaft
§ 334. Überwachung
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Insbesondere stehen ihm folgende Befugnisse zu:
- Der Betriebsrat ist berechtigt, in die vom Betrieb geführten Aufzeichnungen über die Bezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die zur Berechnung dieser Bezüge erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, sie zu überprüfen und die Auszahlung zu kontrollieren. Dies gilt auch für andere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist;
- der Betriebsrat hat die Einhaltung der für den Betrieb geltenden Kollektivverträge, der Betriebsvereinbarungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Vereinbarungen zu überwachen. Er hat darauf zu achten, dass die für den Betrieb geltenden Kollektivverträge im Betrieb aufgelegt (§ 123) und die Betriebsvereinbarungen angeschlagen oder aufgelegt (§ 130 Abs. 1) werden. Das gleiche gilt für Rechtsvorschriften, deren Auflage oder Aushang im Betrieb in anderen Gesetzen vorgeschrieben ist;
- der Betriebsrat hat die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz, über die Sozialversicherung sowie über die Berufsausbildung zu überwachen. Zu diesem Zweck kann der Betriebsrat die betrieblichen Räumlichkeiten, Anlagen und Arbeitsplätze besichtigen. Die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat von jedem Arbeitsunfall unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Betriebsbesichtigungen im Zuge behördlicher Verfahren, durch die Interessen der Arbeitnehmerschaft (§ 280) des Betriebes (Unternehmens) berührt werden, sowie Betriebsbesichtigungen, die von den zur Überwachung der Arbeitnehmerschutzvorschriften berufenen Organen oder die mit deren Beteiligung durchgeführt werden, ist der Betriebsrat beizuziehen. Die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat von einer anberaumten Verhandlung sowie von der Ankunft eines behördlichen Organs in diesen Fällen unverzüglich zu verständigen;
- werden im Betrieb Personalakten geführt, so ist dem Betriebsrat bei Einverständnis der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers Einsicht in deren Personalakten zu gewähren.