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Neu Dokument-ID: 1136757

Vorschrift

Verordnung über Parkflächen

Inhaltsverzeichnis

ANHANG I

UNIONSNORMEN ZUR SPEZIFIZIERUNG DES DIENSTLEISTUNGS- UND SICHERHEITSNIVEAUS SICHERER UND GESICHERTER PARKFLÄCHEN

A. Mindestdienstleistungsniveau

Sichere und gesicherte Parkflächen, die nach Unionsnormen zertifiziert sind, müssen dem in Tabelle 1 beschriebenen Mindestdienstleistungsniveau entsprechen.

Tabelle 1

Geschlechtergerechte sanitäre Einrichtungen

  • Getrennte Toiletten und Duschen für männliche und weibliche Nutzer müssen zur Verfügung stehen und funktionieren. Die Duschen müssen warmes Wasser liefern.
  • Funktionierende Wasserhähne müssen zur Verfügung stehen und warmes Wasser liefern. Handseife muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Abfallbehälter müssen vor Ort verfügbar sein und regelmäßig geleert werden.
  • Toiletten, Duschen und Waschbecken müssen täglich in regelmäßigen Abständen gereinigt und kontrolliert werden. Der Reinigungsplan muss ausgehängt werden.

Möglichkeiten zum Kauf und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken

  • Snacks und Getränke müssen rund um die Uhr zum Kauf erhältlich sein.
  • Ein Speisebereich für Fahrer muss zur Verfügung stehen.

Kommunikationsverbindungen

  •  Eine Internetverbindung muss kostenlos verfügbar sein.

Stromversorgung

  • Steckdosen für den persönlichen Gebrauch müssen zur Verfügung stehen.
  • Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen vor Ort Stromversorgungseinrichtungen für Kühlwagen zur Verfügung stehen.

Kontaktstellen und Verfahren für Notfälle

  • Eine klare Beschilderung ist erforderlich, um den sicheren Verkehr in der Parkeinrichtung zu gewährleisten.
  • Notfallkontakte müssen in der Parkeinrichtung zumindest in der Landessprache und in englischer Sprache ausgehängt werden. Sie müssen durch leicht verständliche Piktogramme ergänzt werden.

B. Sicherheitsniveaus

  1. Sichere und gesicherte Parkflächen, die nach Unionsnormen zertifiziert sind, müssen die Kriterien eines der in den Tabellen 2 bis 5 beschriebenen Sicherheitsniveaus erfüllen.
  2. Sichere und gesicherte Parkflächen müssen gewährleisten, dass die unter den einzelnen Sicherheitsniveaus aufgeführten Ausrüstungen und Verfahren voll funktionsfähig sind.
  3. Die in dieser Verordnung festgelegten Normen lassen die nationalen Rechtsvorschriften über die Aufgaben unberührt, die von lizenziertem und geschultem internen oder externen Sicherheitspersonal wahrgenommen werden müssen. Das gesamte Sicherheitspersonal muss auch eine angemessene Schulung erhalten haben, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.
  4. Die Fristen für die Speicherung von Daten, die über Videoüberwachung (CCTV) erhoben werden, lassen nationales Recht oder Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich unberührt. Sie gelten für alle verbindlichen und freiwilligen Anforderungen im Rahmen der vorliegenden Normen.
  5. Die in den verschiedenen Sicherheitsniveaus angegebenen Beleuchtungsstärken (Lux) sind Durchschnittswerte.
  6. Unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Schulungsanforderungen festgelegt sind, stellen die Betreiber sicherer und gesicherter Parkflächen sicher, dass ihr auf oder außerhalb von sicheren und gesicherten Parkflächen tätiges Personal sowie der Parkplatzmanager an einer Schulung zu den Unionsnormen für sichere und gesicherte Parkflächen teilnehmen. Neues Personal muss diese Schulung innerhalb von sechs Monaten nach Dienstantritt absolvieren. Die Schulung erstreckt sich auf folgende Themen:
    • Schulung und Überwachung des Personals;
    • Management von Störungen;
    • Kontrolle und Überwachung;
    • Technologie.
  7. Auf sicheren und gesicherten Parkflächen muss vor Ort für die Nutzer angezeigt werden, wie sie eine Beschwerde bei der zuständigen Zertifizierungsstelle einreichen können.

a. Niveau „Bronze“

Tabelle 2

NIVEAU „BRONZE“

Gelände

  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine visuelle Abschreckung gesichert werden. Die visuelle Abschreckung muss am Boden angebracht sein und anzeigen, dass es sich um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche handelt und dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 15 Lux beleuchtet sein.
  • Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

  • Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
  • Physische Kontrollen oder Kontrollen per Fernüberwachung müssen mindestens alle 24 Stunden durchgeführt werden.
  • Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.
  • Alle Fahr- und Fußgängerspuren auf der Parkfläche müssen mit 15 Lux beleuchtet sein.

Einfahrt/Ausfahrt

  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet sein.
  • An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme (CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern.
  • Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche digitale Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde) verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/Nacht-HD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss einmal wöchentlich eine CCTV-Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss. Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 48 Stunden eine Funktionskontrolle des CCTV-Systems durchführen.
  • Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längste gesetzlich zulässige Speicherfrist.
  • Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie und eine Dienstgütevereinbarung verfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.

Personalverfahren

  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, der alle Aspekte von der Risikoprävention und -minderung bis zur Reaktion in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden umfasst.
  • Der Betreiber der sicheren und gesicherten Parkfläche muss eine Person benennen, die bei Störungen für die Personalverfahren zuständig ist. Das Personal der sicheren und gesicherten Parkfläche muss jederzeit Zugang zu einem vollständigen Verzeichnis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden haben.
  • Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche deutlich sichtbar angezeigt werden.
  • Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Personal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden, dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.

b. Niveau „Silber“

Tabelle 3

NIVEAU „SILBER“

Gelände

  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens durch eine physische Abschreckung gesichert sein, die die Durchfahrt behindert und den Zugang zu bzw. das Verlassen der sicheren und gesicherten Parkfläche nur über die festgelegten Ein- und Ausfahrten ermöglicht. Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine kontinuierliche Videoüberwachung und -aufzeichnung sowie eine visuelle Abschreckung gesichert werden.
  • Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche digitale Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde) verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/Nacht-HD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss alle 72 Stunden eine CCTV-Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 48 Stunden eine Funktionskontrolle des CCTV-Systems durchführen.
  • Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längste gesetzlich zulässige Speicherfrist.
  • Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie und eine Dienstgütevereinbarung verfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.
  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 20 Lux beleuchtet sein.
  • Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

  • Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
  • Physische Kontrollen oder Kontrollen per Fernüberwachung müssen innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens zweimal und mindestens einmal am Tag und einmal während der Nacht durchgeführt werden.
  • Alle Fahr- und Fußgängerspuren auf der Parkfläche müssen mit 15 Lux beleuchtet sein.
  • Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Einfahrt/Ausfahrt

  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet und mit Absperrungen gesichert sein. Diese Absperrungen müssen mit einem Sprechfunksystem und einem Parkscheinsystem ausgestattet sein.
  • An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme (CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern. Die im Abschnitt „Gelände“ für dieses Sicherheitsniveau aufgeführten Anforderungen an CCTV gelten auch für die Videoüberwachung an den Ein- und Ausfahrten.

Personalverfahren

  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, um zu prüfen, welchen besonderen Risiken die sichere und gesicherte Parkfläche aufgrund von Faktoren wie Standort, Art der Nutzer, Verkehrssicherheitsbedingungen, Kriminalitätsraten und allgemeinen Sicherheitserwägungen ausgesetzt ist.
  • Der Betreiber der sicheren und gesicherten Parkfläche muss eine Person benennen, die bei Störungen für die Personalverfahren zuständig ist. Das Personal der sicheren und gesicherten Parkfläche muss jederzeit Zugang zu einem vollständigen Verzeichnis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden haben.
  • Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche deutlich sichtbar angezeigt werden.
  • Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Personal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden, dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.
  • Unterstützung für die Nutzer muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

c. Niveau „Gold“

Tabelle 4

NIVEAU „GOLD“

Gelände

  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine physische Absperrung von mindestens 1,80 Metern Höhe gesichert sein. Zwischen der Absperrung und der Parkfläche muss sich ein freier Bereich von 1 Meter befinden.
  • Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die unbeabsichtigte Beschädigung der Absperrung zu verhindern.
  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 25 Lux beleuchtet sein.
  • Das gesamte Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss kontinuierlich und lückenlos videoüberwacht werden.
  • Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde) verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/Nacht-HD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss alle 48 Stunden eine CCTV-Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 24 Stunden eine Funktionskontrolle des CCTV-Systems durchführen.
  • Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längstmögliche gesetzlich zulässige Speicherfrist.
  • Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie oder eine Dienstgütevereinbarung mit mindestens einem Wartungsbesuch durch eine qualifizierte spezialisierte Organisation pro Jahr verfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.
  • Die CCTV- und Zugangsereignisse müssen über eine gemeinsame Notierungssoftware synchronisiert werden.
  • Bei Ausfall eines Netzwerks müssen alle CCTV- und Zugangsereignisse lokal gespeichert und hochgeladen werden, sobald die Verbindungen zum zentralen Registrierungsgerät wiederhergestellt sind.
  • Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

  • Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
  • Physische Kontrollen oder Kontrollen per Fernüberwachung müssen innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens zweimal und mindestens einmal am Tag und einmal während der Nacht durchgeführt werden.
  • Die Fahrspuren der Parkfläche und die Fußgängerspuren müssen gekennzeichnet und mit 15 Lux beleuchtet sein.
  • Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Einfahrt/Ausfahrt

  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet und mit Absperrungen mit Unterkriech- und Überkletterschutz sowie Lichtsignalen gesichert sein.
  • An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme (CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern. Die Ein- und Ausfahrten müssen mit Technologie zur Kennzeichenerfassung ausgestattet sein. Aufzeichnungen über ein- und ausfahrende Fahrzeuge müssen gemäß den geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften gespeichert werden.
  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen durch Mechanismen zur Verhinderung und Erkennung des Eindringens gesichert werden, z. B. Drehkreuze für Fußgänger mit einer Höhe von mindestens 1,80 Metern. Eingänge von Dienstleistungsbereichen wie Toiletten, Restaurants und Läden müssen mit Drehsperren ausgestattet sein, wenn ein direkter Zugang zwischen der Parkfläche und diesen Dienstleistungsbereichen besteht.

Personalverfahren

  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, um zu prüfen, welchen besonderen Risiken die sichere und gesicherte Parkfläche aufgrund von Faktoren wie Standort, Art der Kunden, Verkehrssicherheitsbedingungen, Kriminalitätsraten und allgemeinen Sicherheitserwägungen ausgesetzt ist.
  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Notfallplan erstellt werden. Er muss detaillierte Maßnahmen zur Reaktion auf Störungen und zur Aufrechterhaltung kritischer Tätigkeiten während einer Störung enthalten. Die Verwaltung der sicheren und gesicherten Parkfläche muss die Durchführung dieser Maßnahmen nachweisen können.
  • Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche deutlich sichtbar angezeigt werden.
  • Unterstützung für die Nutzer muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
  • Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Personal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden, dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.
  • Eine für die Personalverfahren zuständige Person muss benannt werden.
  • Das Parkflächenverwaltungssystem muss für die DATEX-II-Datenübertragung vorbereitet werden.

d. Niveau „Platin“

Tabelle 5

NIVEAU „PLATIN“

Gelände

  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine durchgehende Absperrung von mindestens 1,80 Metern Höhe mit Vorrichtungen zur Verhinderung des Überkletterns gesichert werden. Zwischen der Absperrung und der Parkfläche muss sich ein freier Bereich von 1 Meter befinden.
  • Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um die absichtliche und die unbeabsichtigte Beschädigung der Absperrung zu verhindern.
  • Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 25 Lux beleuchtet sein.
  • Das gesamte Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss kontinuierlich und lückenlos videoüberwacht werden.
  • Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche digitale Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde) verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/Nacht-HD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss alle 48 Stunden eine CCTV-Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss.
  • Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 24 Stunden eine Funktionskontrolle des CCTV-Systems durchführen.
  • Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längstmögliche gesetzlich zulässige Speicherfrist.
  • Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie oder eine Dienstgütevereinbarung mit mindestens zwei Wartungsterminen durch eine qualifizierte spezialisierte Organisation pro Jahr verfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.
  • Die CCTV- und Zugangsereignisse müssen über eine gemeinsame Notierungssoftware synchronisiert werden.
  • Die CCTV-Sicherheitsereignisse auf der Parkfläche müssen von Personal mit webbasierten Clients überprüft werden. Bei Ausfall eines Netzwerks müssen alle CCTV- und Zugangsereignisse lokal gespeichert und hochgeladen werden, sobald die Verbindungen zum zentralen Registrierungsgerät wiederhergestellt sind.
  • Videoüberwachungsbilder müssen rund um die Uhr von einer externen Überwachungs- und Alarmempfangszentrale fernüberwacht werden, es sei denn, Sicherheitspersonal befindet sich vor Ort.
  • Das CCTV-System muss bei Eindringen und Überklettern Alarm auslösen und zwar durch Audio- oder Lichtsignale auf dem Parkplatz sowie in Überwachungs- und Alarmempfangszentralen.
  • Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

  • Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
  • Die Fahrspuren der Parkfläche und die Fußgängerspuren müssen gekennzeichnet und mit 15 Lux beleuchtet sein.
  • Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.
  • Rund um die Uhr muss Personal anwesend sein oder der Standort videoüberwacht werden.
  • Die im Abschnitt „Gelände“ für dieses Sicherheitsniveau aufgeführten Anforderungen an CCTV gelten auch für die Videoüberwachung auf der Parkfläche.

Einfahrt/Ausfahrt

  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet und mit Toren mit Unterkriech- und Überkletterschutz oder Absperrungen mit Unterkriech- und Überkletterschutz, ergänzt durch Poller, gesichert sein.
  • An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme (CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern. Ein- und Ausfahrten sowie Fußgängerein- und -ausgänge müssen in Echtzeit überwacht werden.
  • Die im Abschnitt „Gelände“ für dieses Sicherheitsniveau aufgeführten Anforderungen an CCTV gelten auch für die Videoüberwachung an den Ein- und Ausfahrten.
  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen durch Mechanismen zur Verhinderung und Erkennung des Eindringens gesichert werden, z. B. Drehkreuze für Fußgänger mit einer Höhe von mindestens 1,80 Metern. Eingänge von Dienstleistungsbereichen wie Toiletten, Restaurants und Läden müssen mit Drehsperren ausgestattet sein, wenn ein direkter Zugang zwischen der Parkfläche und diesen Dienstleistungsbereichen besteht.
  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit Technologie zur Kennzeichenerfassung ausgestattet sein. Beim Verlassen der sicheren und gesicherten Parkfläche muss das Sicherheitspersonal prüfen, ob das Kennzeichen mit der Kennung des Ein- und Ausfahrtsystems (z. B. Parkscheine, RFID-Lesegeräte oder QR-Codes) übereinstimmt. Aufzeichnungen über ein- und ausfahrende Fahrzeuge müssen gemäß den geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften gespeichert werden.
  • Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen durch ein zweistufiges Überprüfungssystem gesichert werden, das die Kontrolle des Kennzeichens und ein zusätzliches, von der sicheren und gesicherten Parkfläche gewähltes Verfahren umfasst, das die Identifizierung und Überprüfung der Fahrer, der Begleitpersonen eines Fahrers und jeder anderen befugten Person bei der Einfahrt in die Parkfläche ermöglicht.
  • Etwaige Torhäuser müssen einem Angriff von außen standhalten können und u. a. über einen Schließmechanismus für seine Türen verfügen.

Personalverfahren

  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, um zu prüfen, welchen besonderen Risiken die sichere und gesicherte Parkfläche aufgrund von Faktoren wie Standort, Art der Kunden, Verkehrssicherheitsbedingungen, Kriminalitätsraten und allgemeinen Sicherheitserwägungen ausgesetzt ist.
  • Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Notfallplan erstellt werden. Er muss detaillierte Maßnahmen zur Reaktion auf Störungen und zur Aufrechterhaltung kritischer Tätigkeiten während einer Störung enthalten. Die Verwaltung der sicheren und gesicherten Parkfläche muss die Durchführung dieser Maßnahmen nachweisen können.
  • Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche deutlich sichtbar angezeigt werden.
  • Unterstützung für die Nutzer muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
  • Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Sicherheitspersonal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden, dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.
  • Eine für die Personalverfahren zuständige Person muss benannt werden.
  • Ein technisches Benutzerhandbuch muss verwendet werden.
  • Verfahren für das Verhalten im Alarmfall müssen vorgesehen werden.
  • Das Parkflächenverwaltungssystem muss für die DATEX-II-Datenübertragung vorbereitet werden.
  • Eine sichere Vorreservierung über Telefon, Kontaktformulare, E-Mails, Apps oder Buchungsplattformen muss möglich sein. Wenn die Vorreservierung über Apps oder ähnliche Buchungssysteme angeboten wird, muss die Datenübertragung in Echtzeit erfolgen.