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7.1 Erläuterungen – Bühnen-FK-VO
Die Bühnen-FK-V ist eine Durchführungsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§§ 62 ff ASchG) und gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen mit der Organisation und Vorbereitung von bühnen- und beleuchtungstechnischen Arbeiten in Theaterbetrieben, sonstigen örtlich gebundenen Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten für Hörfunk/Fernsehen: ArbeitgeberInnen dürfen für derartige Organisations- und Vorbereitungsarbeiten nur ArbeitnehmerInnen einsetzen, die über einen Fachkenntnisnachweis sowie über eine entsprechende Berufserfahrung (§ 62 Abs 1 u 4 ASchG) verfügen. Für die bloße Durchführung von bühnentechnischen oder beleuchtungstechnischen Arbeiten selbst sind keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich (s § 6 ASchG).