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Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (VGÜ)
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Anlage 2
Richtlinien zur Durchführung der ärztlichen Untersuchungen- Inhaltsverzeichnis
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Teil I
Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen (alle Untersuchungen) -
Teil II
Eignungs- und Folgeuntersuchungen- 1. Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen
- 2. Einwirkung durch metallisches QUECKSILBER oder seine anorganischen Verbindungen
- 3. Einwirkung durch ARSEN oder seine Verbindungen
- 4. Einwirkung durch MANGAN oder seine Verbindungen
- 5. Einwirkung durch CADMIUM oder seine Verbindungen
- 6. Einwirkung durch CHROM-VI-Verbindungen
- 7. Einwirkung durch COBALT oder seine Verbindungen
- 8. Einwirkung durch NICKEL oder seine Verbindungen
- 9. Einwirkung durch ALUMINIUM-, ALUMINIUMOXID- oder ALUMINIUMHYDROXID-haltige STÄUBE UND RAUCHE
- 10. Einwirkung durch QUARZ- oder ASBESTHALTIGEN STAUB oder HARTMETALLSTAUB
- 11. Einwirkung durch SCHWEISSRAUCH
- 12. Einwirkung durch FLUOR oder seine anorganischen Verbindungen
- 13. Einwirkung durch ROHPARAFFIN, TEER, TEERÖLE, ANTHRACEN, PECH oder RUSS (mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)
- 14. Einwirkung durch BENZOL
- 15. Einwirkung durch TOLUOL
- 16. Einwirkung durch XYLOLE
- 17. Einwirkung durch TRICHLORMETHAN (Chloroform), TRICHLORETHEN (Trichlorethylen), TETRACHLORMETHAN (Tetrachlorkohlenstoff), TETRACHLORETHAN, TETRACHLORETHEN (Perchlorethylen) oder CHLORBENZOL
- 18. Einwirkung durch KOHLENSTOFFDISULFID (Schwefelkohlenstoff)
- 19. Einwirkung durch DIMETHYLFORMAMID
- 20. Einwirkung durch ETHYLENGLYKOLDINITRAT (Nitroglykol) oder GLYZERINTRINITRAT (Nitroglyzerin)
- 21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- und AMINOVERBINDUNGEN
- 22. Einwirkung durch PHOSPHORSÄUREESTER
- 23. Einwirkung durch ROHBAUMWOLL-, ROHHANF oder ROHFLACHSSTAUB
- 24. Einwirkung durch ISOCYANATE
- 25. GASRETTUNGSDIENSTE, GRUBENWEHREN sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer ATEMSCHUTZGERÄTE (mehr als 5 kg)
- 26. Einwirkung durch den Organismus besonders belastende HITZE
- 27. Herabgesetzte SAUERSTOFFKONZENTRATION (unter 17 Volumsprozent, nicht unter 15 Volumsprozent)
- 28. Arbeitnehmer/innen UNTER 21 JAHREN unter Tage im BERGBAU (sofern nicht andere Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind)
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Teil III
Untersuchung bei Lärmeinwirkung (§ 4) -
Teil IV
Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)- 1. Einwirkung durch eindeutig als KREBSERZEUGEND EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10 GKV)
- 2. Einwirkung durch BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE der Risikogruppen 2, 3 oder 4 (§ 40 Abs. 5 ASchG)
- 3. Einwirkung durch VIBRATIONEN
- 4. NACHTARBEIT
- 5. Einwirkung durch künstliche OPTISCHE STRAHLUNG
- 6. Einwirkung durch elektromagnetische Felder
- 7. Einwirkung durch als REPRODUKTIONSTOXISCH EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10a GKV)
- 8. Einwirkung durch natürliche UV-Strahlung
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Teil V Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen
Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub