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Neu Dokument-ID: 550646

Renate Novak | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Erläuterungen

Stich- und Schnittverletzungen stellen eine der größten Gefahren für Beschäftigte im Gesundheitswesen dar. Der Rat der Europäischen Union hat daher im März 2010 die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor (ABl Nr L 134, S 66 vom 1. Juni 2010) beschlossen, die mit Juni 2010 in Kraft getreten ist. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene gemäß Artikel 138 Absatz 4 und Artikel 139 des EG-Vertrages (HOSPEEM – Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen, EGÖD – Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst).

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