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Neu Dokument-ID: 467500

Renate Novak | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Erläuterungen

Die neue SprengV ersetzt mit 01.10.2004 die bisher geltende Sprengarbeitenverordnung BGBl Nr 77/1954; sie gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen nach ASchG.

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