© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 896431
7.1 Abrechnung bei Feiertagsarbeit
Gem § 9 ARG behält ein Arbeitnehmer für die infolge eines Feiertages oder der Ersatzruhe ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf Entgelt. Man spricht in diesem Zusammenhang von „Feiertagsentgelt“.