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Dokument-ID: 896239
10.1 Besonderheiten bei Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit
Besonderheiten bei Nachtarbeit
Zusätzliche Ruhezeiten
Wenn die Normalarbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft regelmäßig verlängert wird, stehen dem Arbeitnehmer zusätzliche Ruhezeiten unter folgender Voraussetzung zu: Sofern die tägliche durchschnittliche Normalarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 26 Wochen mehr als 8 Stunden beträgt, stehen dem Arbeitnehmer zusätzliche Ruhezeiten zu. Die zusätzliche Ruhezeit beträgt ein Drittel des Saldos aus allen Überschreitungen abzüglich Unterschreitungen eines 8 Stunden Tages.