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Dokument-ID: 1194028
6.1 Dienstreise – Ersatz der Reisekosten
Ersatz der Reisekosten
Zahlungen, die der Dienstgeber als Ausgleich der durch eine („kleine“ oder „große“) Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen an den Dienstnehmer leistet, sind grundsätzlich nicht lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Darunter fallen Reisekostenvergütungen (Fahrtkostenvergütungen bzw Kilometergelder), Tagesgelder und Nächtigungsgelder.