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Dokument-ID: 896386
3.1 Mehrarbeitszuschläge – Lohnsteuer, Sozialversicherung
Begriff Mehrarbeit
Mehrarbeit ist eine Arbeitsleistung über das vereinbarte Ausmaß hinaus, die aber noch nicht Überstunde ist.
Als Mehrarbeit werden jene Arbeitsstunden bezeichnet, die zwischen einer kollektivvertraglichen oder vertraglich verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlich festgelegten Normalarbeitszeit liegen. Erst wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche überschritten wird, spricht man von Überstunden.