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Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Überstunden richtig berechnen

Der Schichtplan hat den wesentlichen Sinn, dass Überschreitungen der 40-Stunden Grenze in den einzelnen Wochen nicht – wie grundsätzlich sonst – als zuschlagspflichtige Überstunden gelten, sondern durch eine Unterschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit in anderen Wochen 1:1 ausgeglichen werden können und nicht als Überstunden gelten. Die einzelne Schicht darf dabei als Normalarbeitszeit bis zu 9 Stunden dauern.

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