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13.8.5 Abbruchsprengungen
Unter Abbruchsprengungen versteht man die Zerstörung von künstlich geschaffenen Bauwerken. Vor Durchführung von Abbrucharbeiten muss der Bauzustand des abzubrechenden Objektes und der angrenzenden Nachbarobjekte von einer fachkundigen Person (Statiker oder Bausachverständiger und Sprengbefugter) untersucht werden. Die Untersuchung des abzubrechenden Objektes hat sich insbesondere auf die konstruktiven Gegebenheiten, die statischen Verhältnisse, die Art und den Zustand der Bauteile und Baustoffe sowie die Art und Lage von Leitungen und sonstigen Einbauten zu erstrecken. Das Ergebnis dieser Untersuchungen soll eine schriftliche Abbruchanweisung sein, welche – dem Sprengplan beigelegt – bei der Sprengstelle zur Einsichtnahme aufliegen muss.